Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Königsberg in Bayern

Königsberg in Bayern (amtlich: Königsberg i.Bay., bis 1920 Königsberg in Franken) ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern, gelegen zwischen Coburg und Schweinfurt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
3630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97486
Vorwahl
09525
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 7, 97486 Königsberg i. Bay.
Marktplatz 7, 97486 Königsberg i. Bay. 97486 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Königsberg in Bayern
Hauptstraße 1
95367 Königsberg in Bayern

2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 10
95326 Kulmbach

3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 1
95326 Kulmbach
Gemeinde Königsberg in Bayern – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.